Unser Erziehungskonzept

Wir schaffen einen Ort, an dem die Kinder gerne und erfolgreich lernen.

In unserer Schule sollen sich alle Menschen wohlfühlen. Dieses gelingt nur durch ein angenehmes Schulklima, das getragen ist von einem respektvollen und wertschätzenden Umgang.

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern, schulischen MitarbeiterInnen und LehrerInnen ist dabei ein wichtiger Grundstein für eine erfolgreiche Erziehungsarbeit in der Schule.

Der Erziehungsauftrag der Schule ist bereits in § 1 Schulgesetz verankert:
„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.
Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg.
Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.“

 

Ziele:
Die zur Erfüllung im Lehrplan für das Land NRW formulierten Erziehungsaufgaben, erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wertehaltungen sollen vermittelt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen:

  • selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln,
  • für sich und gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen,
  • die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten,
  • die eigene Wahrnehmungs- , Empfindungs- und Ausdruckfähigkeit zu entfalten,
  • Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sport zu entwickeln, sich gesund zu ernähren und gesund zu leben.

Das Erziehungskonzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und das Kollegium schaffen.
(vgl. Richtlinien und Lehrpläne, Schule in NRW 2012)

 

Pädagogische Leitsätze

Damit die Kinder die Erziehungsziele in unserer Schule erreichen, fördern wir die Entwicklung sozialen Verhaltens und helfen den Kindern, eine gute Bildung und eine starke kindliche Persönlichkeit zu erlangen. Durch unsere Erziehungsarbeit wollen wir erreichen, dass die Kinder ihr sozial förderliches Verhalten erkennen und stärken, aber auch ihr sozial störendes Verhalten unterlassen und ein sozial erträgliches Verhalten lernen.
Dabei bildet die Grundlage, dass wir

  • auf einen höflichen und respektvollen Umgang achten,
  • uns gegenseitig wertschätzen und einander mit unseren Stärken und Schwächen annehmen,
  • die Kinder zum selbstständigen Lernen anleiten,
  • die Kinder Verantwortung und Aufgaben für die Klassengemeinschaft übernehmen,
  • die Kinder individuell fördern und fordern,
  • uns innerhalb der Klassen und der Schulgemeinschaft an gemeinsame Regeln halten,
  • auf die Einordnung der Schulordnung achten,
  • Konsequenzen durchsetzen bei Regelverstößen.

 

Rahmenbedingungen und Regelsystem

Grundlage bildet unsere Schulordnung, die von allen Kindern, Eltern, LehrerInnen, schulischen MitarbeiterInnen einzuhalten ist. Diese erhalten alle Kinder zu Beginn des Schuleintritts.

Daneben werden in den Klassen gemeinsam mit den Kindern Klassenregeln erarbeitet.

Sowohl die Schulordnung als auch die Klassenregeln werden regelmäßig mit den Kindern besprochen und auf deren Einhaltung geachtet.
Desweiteren wird das respektvolle Miteinander sowie die Bedeutung der Einhaltung unserer Regeln durch die regelmäßige Durchführung der Förderbänder AAA (Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit, Achtung und Respekt) und PPP (Petzen, Pöbeln, Pipi) geschult. Dazu werden in regelmäßigen Abständen für jeweils 10 Minuten zu den angegebenen Themenbereichen Gesprächsgelegenheiten geschaffen.

Ein weiterer tragender Grundstein ist die Elternmitwirkung, welche in unserer Schulordnung (Kapitel 7) genauer beschrieben wird.

Zudem wurden unter Berücksichtigung von §53 Schulgesetz NRW folgende Konsequenzen bei Verstößen gegen das Regelsystem festgelegt:

§53 1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule..
2) Zu den erzieherischen Maßnahmen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit SuS und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss aus der laufenden Unterrichtsstunde, das Nacharbeiten unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern… Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen…
3) Ordnungsmaßnahmen sind
1. der schriftliche Verweis
2. die Überweisung in eine parallele Klasse
3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen
4. die Androhung der Entlassung von der Schule…

 

Vorgehen bei Regelverstößen

1. Unterrichtsstörungen

Konsequenz:

1. Mündliche Ermahnung

bei erneuter Störung oder Verweigerung…
2. Zeiträuber als nonverbale Ermahnung( Ampelregelung, siehe Anlage 1)

bei erneuter Störung oder Verweigerung…
3. Ampel gelb Kind geht für die laufende Unterrichtsstunde in die
Nachbarklasse, um sein negatives Verhalten zu
reflektieren und bearbeitet Rückkehrplan (Anlagen 2 + 3)

bei erneuter Störung oder Verweigerung
4. Ampel rot Kind muss eine Stunde nacharbeiten,
Erziehungsberechtigte werden informiert.

bei erneuter Störung oder Verweigerung
5. Doppelrot Die Erziehungsberechtigten werden informiert und
müssen das Kind abholen.

 

2. Kind geht während des Unterrichts zur Toilette

Konsequenz:

das Kind muss Regel-Zettel ausfüllen (siehe Anlage 4) und versäumten Unterrichtsstoff zu Hause nacharbeiten

bei häufigem Verstoß
das Kind muss die versäumten Aufgaben in der Schule in der Pause / nach Unterrichtsende nacharbeiten

 

3. Beleidigung, Spucken, leichte Körperverletzung

Konsequenz:

1. Mündliche Ermahnung (Hinweis auf die Regeleinhaltung) und Wiedergutmachung (angemessene Konsequenz)

bei erneutem Verstoß
2. Vordruck für die Eltern als Ausdruck der Missbilligung

bei erneutem Verstoß
3. Ordnungsmaßnahmen (vgl. 5)

 

4. Beleidigung gegen LehrerInnen / schulisches Personal, Missachtung von Anweisungen

Konsequenz:

1. erzieherisches Gespräch und schriftliche Information an die Eltern (Anlage 6 Dokumentation eines Vorfalls)

bei erneutem Verstoß
2. Missbilligung und Abholen durch die Eltern(???)

bei erneutem Verstoß
3. Ordnungsmaßnahmen

 

5. gefährliche (mit Gegenständen) / schwere Körperverletzung (bleibende Schäden)

Konsequenz:

1. Separieren des Kindes, ggf. Abholen durch die Eltern (???) und schriftliche Missbilligung (oder sofortige Ordnungsmaßnahme möglich), Wiedergutmachung, Anzeige

bei erneutem Verstoß
2. Anzeige und Ordnungsmaßnahme

 

6. wiederholte oder andauernde Arbeitsverweigerung

Konsequenz:

1. Eintrag auf dem HA-Zettel (bei fehlenden HA oder / und Materialien), bei wiederholtem Fehlen erzieherisches Gespräch; Nacharbeit zu Hause

bei erneuter Verweigerung / bei erneutem Fehlen
2. schriftliche Missbilligung an die Eltern, Nacharbeit zu Hause

bei nicht nachgearbeiteten Aufgaben
3. Erledigung der Aufgaben in der Schule nach dem regulären Unterricht

 

7. bei Verstößen in der Pause (siehe Anlage 7)

Missachtung der Stopp-Regel, Konsequenz:

Stufe 1: Ausschluss vom Pausenspiel durch Verweis auf rote Bank

wenn das Kind sich der Anweisung widersetzt
Stufe 2: eine zweite Lehrkraft/Betreuerin wird dazu gerufen

bleibt auch diese Anweisung ohne Erfolg
Stufe 3: Schul- bzw. OGS-Leitung wird informiert;

verweigert sich das Kind weiterhin
erfolgt der Ausschluss vom Unterricht bzw. von der OGS an diesem Tag; die Eltern werden umgehend informiert und müssen ihr Kind abholen; schriftliche Missbilligung erfolgt.

Bei dreimaligem Verstoß gegen die Stopp-Regel innerhalb eines Monats werden die Eltern schriftlich informiert und das Kind muss in der Schule den Bogen „Verstoß gegen die Stopp-Regel“ (Anlage 8) nach Unterrichtsende bearbeiten.

>> bei Nötigung, gefährlicher oder schwerer Körperverletzung ergänzend schriftliche Missbilligung

>> bei räuberischer Erpressung, gefährlicher oder schwerer Körperverletzung erfolgt zusätzlich eine Anzeige (Anlage 9)

 

8. Zerstören von Gegenständen

Konsequenz:

das Kind muss den Gegenstand alleine oder mit Hilfe der Erziehungsberechtigten reparieren bzw. ersetzen

 

9. Körperliche Gewalt gegen LehrerInnen / schulisches Personal

Konsequenz:

1. Separieren des Kindes, ggf. Abholen durch die Eltern, sofortige Ordnungsmaßnahme, Wiedergutmachung, evtl. Anzeige

bei erneutem Verstoß
2. Anzeige und weitere Ordnungsmaßnahmen

 

Vorgehensweise und Maßnahmen

  • Die Schulordnung und das Erziehungskonzept werden den Eltern bereits am ersten Elternabend vor der Einschulung vorgestellt. (Hinweis auf Homepage)
  • Die Eltern verpflichten sich, die Schulordnung mit ihren Kindern zu besprechen und auf die Einhaltung zu achten. Die Schulordnung wird von den Erziehungsberechtigten und dem Schulkind unterschrieben.
  • Die LehrerInnen und BetreuerInnen achten konsequent auf die Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln. Bei Verstößen handeln sie gemäß dem obigen Regelsystem.
  • Schriftliche Missbilligungen sind von den LehrerInnen selbst zu verfassen und von ihnen und der Schulleitung zu unterschreiben. Eine Kopie wird der SchülerInnenakte beigefügt.
  • Ordnungsmaßnahmen obliegen der Schulleitung. Sind erzieherische Maßnahmen ausgeschöpft ist die Schulleitung zu informieren. Diese entscheidet dann über die durchzuführende Ordnungsmaßnahme. Verfasst wird die Ordnungsmaßnahme von den LehrerInnen und anschließend wird sie zur Unterschrift der Schulleitung vorgelegt. Eine Kopie wird der SchülerInnenakte beigefügt.
  • Bei Nötigung, räuberischer Erpressung, gefährlicher oder schwerer Körperverletzung ist umgehend die Schulleitung zu informieren, damit eine Anzeige erstattet werden kann.

 

Das Erziehungskonzept wurde in der Lehrerkonferenz vom 23.11.2017 und in der Schulkonferenz vom 6.6.2018 beschlossen.

 

Stopp-Regel:

Die Kinder regeln Konflikte untereinander selbstständig mit der Stopp-Regel: Fühlt sich ein Kind durch ein anderes bedroht oder gestört, so sagt es laut und deutlich, unterstützt durch ein Handzeichen:

- STOPP, (Name), ich möchte das nicht! -

und verlässt den Konfliktort. Sollte es dies dreimal zu einem Mitschüler sagen müssen, ohne dass dieser darauf reagiert, so darf es sich Hilfe bei den Lehrern oder Erziehern suchen. Dann folgen diese Konsequenzen:

Stufe 1: Das Kind muss bis zum Ende der Pause auf der roten Bank sitzen; die OGS-Betreuer legen die Zeiten individuell fest.
Die Auszeit wird auf einem Wochenraster dokumentiert.
Bei dreimaligem Verstoß gegen die Stopp-Regel innerhalb eines Monats werden die Eltern schriftlich informiert und das Kind muss nach Vorgabe der Klassenlehrerin eine Stunde länger in der Schule bleiben und den Bogen „Verstoß gegen die Stopp-Regel“ bearbeiten.

Stufe 2: Verweigert das Kind die Befolgung der Anweisung, wird eine zweite Lehrerin/Betreuerin dazu gerufen.
Bleibt auch diese Anweisung ohne Erfolg, wird die Schul- bzw. OGS-Leitung informiert.

Stufe 3: Verweigert sich das Kind auch bei der dritten Anweisung, muss der Ausschluss vom Unterricht bzw. von der OGS an diesem Tag erfolgen (§ 53 SchG).
Hierüber werden die Eltern telefonisch informiert, sind die Eltern nicht erreichbar, auch über die Notfallnummern nicht, wird die Polizei informiert, um das Kind in Obhut nehmen zu lassen (Opferschutz, Gewährung von Schulfrieden) bis es von den Eltern entgegengenommen wird.

Die Stopp-Regel erlaubt es Schülern, ihre Grenzen selbst zu definieren und Konflikte selbstständig und ohne Gewalt zu lösen.
Das Erlernen der Stopp-Regel ist ein Prozess, der Zeit benötigt. Durch regelmäßige Reflektion und Übung in den Klassen wollen wir die Kinder auf diesem Weg unterstützen.

In allen Klassen hängt eine Ampel:

Jedes Kind hat eine Klammer mit seinem Namen darauf. Alle Kinder starten auf grün.
Grün: Stört ein Kind den Unterricht, wird es ermahnt, stellt es dann dieses Verhalten nicht ein, wandert die Klammer des Kindes auf das gelbe Feld.

Gelb: Konsequenz  Das Kind muss für diese eine Schulstunde in die Nachbarklasse. In der OGS sitzt das Kind für eine bestimmte Zeit auf der „Strafbank“.
Stört das Kind dann noch einmal (in der Nachbarklasse oder später in der eigenen Klasse) wandert die Klammer auf „Rot“.

Rot: Konsequenz  Das Kind muss eine Stunde nacharbeiten, entweder am selben oder an einem der nächsten Tage; darüber muss Ihr Kind Sie als Erziehungsberechtigte durch einen Anruf informieren. Sind Sie nicht erreichbar, erfolgt eine schriftliche Mitteilung, die Sie gegenzeichnen müssen. In der OGS setzt bei „Rot“ der Sozialdienst ein, auch hier werden Sie telefonisch von Ihrem Kind darüber in Kenntnis gesetzt.
Wenn das Kind auf Stufe „Rot“ steht und nochmal stört, kommt es auf „Doppelrot“.

Doppelrot: Sie als Erziehungsberechtigte werden unmittelbar angerufen, um Ihr Kind abzuholen. Sie müssen immer telefonisch erreichbar sein.

Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahmen sehr drastisch klingen, sind jedoch der Ansicht, dass alle Kinder ein Recht auf störungsfreien Unterricht und erholsame Pausen haben, und dass wir dies deutlich stärker in den Fokus nehmen müssen, als es noch bis vor wenigen Jahren notwendig war.

Wir erhoffen uns von diesen Maßnahmen, dass die Unterrichtsstörungen nachlassen und die bestehenden Regeln wieder besser beachtet werden, so dass alle Kinder in einer entspannten Unterrichtsatmosphäre die Chance erhalten, gut in der Gruppe lernen zu können.

Sprechen Sie mit Ihren Kindern immer wieder über die Klassenampel und das Stopp-Zeichen und unterstützen Sie damit unsere Bemühungen!

Stellvertretend für das Kollegium und die BetreuerInnen der OGS grüßen Sie ganz herzlich

 

K. Koehle (Schulleiterin), S. Gutknecht (OGS-Koordinatorin)